Konstruktion nach KGS Ssw

Von einem Dreieck sind zwei Seitenlängen und ein Winkel bekannt. Die Konstruktionsbeschreibung baut sich schrittweise auf. Es werden zwei Fälle unterschieden: Fall 1: Das Dreieck ist konstruierbar. Fall 1a): Das Dreieck ist eindeutig konstruierbar nach dem KGS Ssw. Fall 1b): Das Dreieck ist nicht eindeutig konstruierbar. Es gibt zwei nicht kongruente Dreiecke: und . Fall 2: Das Dreieck ist nicht konstruierbar.
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